Allgemeine Geschäftsbedingungen
Z&K Edelstein Kreation in verbindlicher Form
Dieser Abschnitt ist bewusst formal gehalten. Er bildet die Grundlage für Projekte mit Industriekunden, Gestaltungsaufträgen und laufenden Lieferbeziehungen. Kurz gesagt: Was gilt, wann gilt es, und wer trägt welche Verantwortung?
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen von Z&K Edelstein Kreation, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Sonderanfertigungen, Kleinserien oder Serienproduktion behalten individuelle Projektvereinbarungen Vorrang, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
2. Angebote, Entwürfe und Freigaben
Entwürfe, Muster, Skizzen und technische Angaben dienen der Orientierung. Ein Angebot bleibt nur innerhalb der darin genannten Frist verbindlich. Vor Produktionsbeginn ist eine Freigabe nötig, damit Masse, Glasur, Massehalt und Stückzahl nicht im Nebel verschwinden. Wer möchte das schon?
3. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot bestätigten Preise. Zusätzliche Leistungen, etwa Musterläufe, Nachbearbeitungen oder Sonderverpackungen, werden separat verrechnet. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig.
4. Produktion, Abweichungen und naturbedingte Merkmale
Keramik ist präzise, aber nie vollständig identisch. Leichte Unterschiede in Farbe, Oberfläche, Form oder Masshaltigkeit können material- und prozessbedingt auftreten. Das ist kein Mangel, sondern Teil des handwerklichen und industriellen Charakters des Werkstoffs. Genau darin liegt oft der Reiz.
5. Lieferung und Gefahrübergang
Liefertermine werden sorgfältig geplant, doch sie bleiben von Trocknungszeiten, Brennzyklen und Transportwegen abhängig. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Transportdienst oder mit der Abholung über, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
6. Mängel, Reklamationen und Haftung
Beanstandungen sind zeitnah nach Erhalt zu melden und mit aussagekräftigen Angaben zu dokumentieren. Z&K Edelstein Kreation prüft jede Rückmeldung sorgfältig und findet eine sachgerechte Lösung, sofern ein berechtigter Anspruch vorliegt. Weitergehende Haftung richtet sich nach dem anwendbaren Recht und den individuellen Vereinbarungen.